Carsten Ulbricht ist Rechtsanwalt für Online-Themen und Social Media. (Internetrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Datenschutzrecht, rechtzweinull.de).
Viele Influencer taggen inzwischen Alles, was ihnen vor die Kamera mit #werbung. Das ist schwachsinnig, sagt der Anwalt. Wie und wann ihr korrekt Werbung oder die Nennung von Produktion und Marken kennzeichnen müsst, erfahrt ihr hier genau.
Meldung an das Finanzamt
Solltet ihr euch Waren ab einem gewissen Wert schicken lassen, müsst ihr diese zudem dem Finanzamt mitteilen. Sonst ist es bei einem Geldwerten Vorteil auch noch Steuerhinterziehung, ihr habt dann zwar kein Geld bekommen, aber einen sogenannten Sachbezug. Im einfachsten Fall vereinbart ihr ein Gegengeschäft und weist dabei die 19% Umsatzsteuer gegenseit aus. Ihr verrechnet dann im Barter den Warenwert gegen den Wert eurer Reichweite.